Grundlagen des Arbeitskreises Partnerstadt Karlsruhe-Van

Grundverständnis Städtepartnerschaft

Für unseren Arbeitskreis sind die Kriterien der Europäischen Kommission ( EK ) hinsichtlich Städtepartnerschaften verbindliche Richtlinien. Nach dem Selbstverständnis der EK obliegt das Anstreben und Ausprägen einer Städtepartnerschaft dem aktiven Bürgerschaft unserer Kommunen und ist dessen Option internationale Beziehungen auf gesellschaftspolitischer Ebene zu pflegen.

Förderprogramme, Förderkriterien und Grundlegendes findet sich unter nachstehendem Link:
http://ec.europa.eu/citizenship/programme-actions/doc30_de.htm

Hier ein Textauszug aus der Präambel:

Städtepartnerschaften für die Einheit

Städtepartnerschaften sind schon seit Langem ein wichtiges Instrument zur Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft und eines gemeinsamen Identitätsgefühls. Deshalb wird ihnen im neuen Programm Europa der Bürgerinnen und Bürger eine Vorrangstellung eingeräumt, es werden neue Formen und Aktivitäten eingeführt und ihr Potenzial entwickelt.

Das Konzept der Städtepartnerschaften in Europa entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Basisinitiative, um die Wunden dieses traumatischen Konflikts zu heilen. Städtepartnerschaften gehören zu den öffentlichkeitswirksamsten und langfristigen Methoden, um Menschen aus verschiedenen Ländern unter dem europäischen Banner zusammenzuführen. Deshalb werden sie von der EU seit 1989 unterstützt. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Türkei im Rahmen kulturpolitischer Programme den Eu-Ländern bereits gleichgestellt ist.

Heute bilden Tausende von Städtepartnerschaften in Europa ein stabiles und robustes Netzwerk von Bürgern, die beim Aufbau einer immer engeren Union eine wichtige Rolle spielen. Sie fördern das Verständnis füreinander und sind quer durch alle Gesellschaftsschichten ein Bindeglied für den kulturellen Austausch. Die EU-Förderung für Städtepartnerschaften hat strukturierende Wirkung und stärkt die strategische Ausrichtung sowie den europäischen Inhalt solcher Maßnahmen.

Ein Hauptvorteil von Städtepartnerschaften besteht in der direkten Einbeziehung vieler Bürger, wodurch die Vorzüge der Europäischen Integration auf lokaler Ebene bewusst gemacht werden und Bürgern aus verschiedenen Mitgliedstaaten dabei geholfen wird, ein starkes Zugehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame europäische Identität zu entwickeln.

Hinzu kommen weitere, objektive Kriterien der Europäischen Kommission hinsichtlich der Förderungswürdigkeit.
Beispielsweise größere Entfernung, entlegene Regionen, niedrige Dichte von Partnerstädten... erhöhen die Förderungswürdigkeit. Die Förderung wirtschaftlicher Kontakte ist hiervon kategorisch zu trennen, da es hierfür eigene Programme gibt.

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